Die Schäden der Bekämpfung der Polygynie: Eine Analyse der sozialen und psychologischen Auswirkungen

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Wer unsere heutige Realität betrachtet, stellt fest, dass die Gesellschaft in vielerlei Hinsicht zu einer Partei im Kampf gegen die menschliche Natur (Fitrah) und die göttliche Gesetzgebung geworden ist, insbesondere in Bezug auf die Frage der Polygynie; soziale Verfehlungen werden heute im Namen der Eifersucht oder des Schutzes der Rechte der ersten Ehefrau begangen, während die Rechte breiter Gruppen von Frauen wie Witwen, Geschiedenen und jenen, deren Heirat sich verzögert hat, ignoriert werden.
Gott hat den Mann mit der Veranlagung zur Mehrfachehe erschaffen und dies aus weisen Gründen gesetzlich verankert, damit die Frau ein Heim und eine Familie findet und nicht allein den Lasten des Lebens gegenübersteht. Doch als die Wegbereiter des Atheismus und der Verderbnis diese Gesetzgebung über Medien und Drama bekämpften, wurde Gottes Gesetz in den Augen mancher zu einem Verbrechen oder einem Skandal herabgestuft, und die Gesellschaft begann, die Eifersucht der ersten Frau auf Kosten der Würde und Rechte anderer zu heiligen.
Die Folgen der Ablehnung der Polygynie
Frauen werden gezwungen, Demütigung, Beleidigung und Gewalt zu ertragen, aus Angst vor einer Scheidung, da sie wissen, dass die Gesellschaft einer Geschiedenen keine Gnade zeigt und ihr keine zweite Chance auf eine würdevolle Ehe gewährt.
Die Stigmatisierung der zweiten Ehefrau als (Männerdiebin), was den Aufbau stabiler Familien auf der Grundlage von Zuneigung und Barmherzigkeit verhindert.
Die Weigerung junger Männer, Geschiedene oder Witwen zu heiraten, was den Interessen der Diener Gottes schadet und der prophetischen Rechtleitung widerspricht.
Im Kern geht es nicht nur um Gefühle der Eifersucht, sondern um den Widerspruch gegen Gottes Gesetz, der unweigerlich zum Verfall der Gesellschaft führt. Wann immer die Fitrah bekämpft wird, entstehen moralische und soziale Krisen, für die es keine Lösung gibt, außer der Rückkehr in den Schoß der weisen göttlichen Gesetzgebung.